Auf dem Weg zum Mittagessen ist mir folgender Sticker an einem Fahrzeug aufgefallen:
Sonntag, 23. Februar 2025
"Fick Dich, Zettelpuppe!" ist eine Beleidigung
Rechtsanwalt Dr. Kurth: Fachanwalt für Strafrecht in Bonn
Sie haben als Beschuldigter eine Vorladung der Polizei erhalten? Oder Sie wurden bereits bei einem Gericht angeklagt? Sie brauchen jetzt schnell professionelle Hilfe! Als Beschuldigter steht man den Ermittlungsbehörden oft hilflos gegenüber. Die Erfahrung zeigt, dass eine effektive Verteidigung gerade im Anfangsstadium entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist. Im Strafrecht gilt: Schweigen ist Gold! Unsere 10 Gebote für das Ermittlungsverfahren geben Ihnen eine erste Hilfestellung.
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Wir beraten und verteidigen Mandanten seit über 20 Jahren bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung mit kurzen Reaktionszeiten und transparenten Kosten! Rechtsanwalt Dr. Kurth ist Fachanwalt für Strafrecht und besitzt zudem vertiefte Kenntnisse im internationalen Strafrecht. Er hat bereits vor Gerichten und Justizbehörden in Washington D.C., London und Seoul verteidigt. Seit dem Jahr 2011 besteht die Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Harald Kunze, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
Montag, 23. Februar 2015
Pizza Notruf mit Extra-Käse
Ist das strafbar? Richtig ist, daß § 145 StGB den Mißbrauch von Notrufen unter Strafe stellt. Bis zum einem Jahr Freiheitsstrafe kann es dafür geben. Aber wie immer, steckt der Teufel im Detail. Generell wird jeder schlichte Anruf unter der 110, bei dem es sich nicht nachweislich um einen Notfall handelt, als Verstoß gegen diese Norm gewertet. Ist eine bloße Ruhestörung oder die Meldung eines Fahrraddiebstahls schon ein Notfall in diesem Sinne? Leider nein! Erforderlich ist eine Notsituation, die zu einer schwerwiegenden Gefährdung von Rechtsgütern führt und deshalb eine sofortige Rettungsmaßanhme der Behörden erfordert. Trotzdem gehen täglich unter der 110 zahllose Bagatell-Meldungen dieser Art von Bürgern ein. Angezeigt und verfolgt werden davon aber zumeist nur die Fälle, die dann auch unberechtigter Weise zu einem Einsatz von Polizei, Feuerwehr und/oder Krankenwagen geführt haben, weil der Anrufer die Situation wissentlich falsch dargestellt hat. Der Pizza-Fall dürfte sich schnell erledigt haben. Hier wird ein unberechtigter Einsatz zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Betracht gekommen sein.