Dienstag, 4. November 2014

Verkauf von original NS-Devotionalien immer strafbar?

Das Amtsgericht München hat sich ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt, als es kürzlich einen Mann wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hat. Was war passiert? Der Mann, der nachweislich nicht der rechten Szene angehört, hatte auf einem Flohmarkt verschiedene original NS-Devotionalien, wie etwa eine Gasmaske mit Reichsadler oder ein Totenkopf der Waffen-SS zum Verkauf angeboten. Für den Amtsrichter war das ein klarer Fall des § 86a StGB. Tatbestandlos ist allerdings die Ausstellung und der Verkauf solcher Einzelstücke an seriöse Sammler. Das gilt insbesondere für die entsprechenden Liebhaber von Briefmarken und Orden aus dieser Zeit! Nichts anderes muß aber auch hier gelten, um den Tatbestand nicht konturlos werden zu lassen. Diese Beschränkung nennt man Sozialadäquanz! Da hätte sich für den Richter ein Blick in den Kommentar gelohnt. Sollte das Schule machen, haben viele Sammler und Händler ein ernstes Problem. Bleibt noch zu erwähnen, daß der Mann keinen Verteidiger hatte.

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